Die Stiftung
1962 verkauften J. G. Stamms Erben das Land, das zum einstigen Konzessionsgebiet gehörte, der Gemeinde Schleitheim. Das
Gebäude samt Museumsgut ging als Geschenk in den Besitz der Gemeinde mit der Bitte, eine Stiftung zur Weiterführung des
Museums zu errichten. Vorerst, quasi als Nebenbetrieb der Gemeinde, betreuten es der Archivar der Gemeinde, Hans Wanner,
Lehrer sowie Hans Wanner, Maurer, die beide auch Vorstandsmitglieder des Vereins für Heimatkunde waren.
Unter dem Namen
Stiftung zur Förderung des Gipsbergwerkes und Gipsmuseums Schleitheim
besteht eine mit öffentlicher Urkunde vom 11 Mai 1992 von den Stiftern
- Einwohnergemeinde Schleitheim
- Gipsunion AG, Holderbank AG
- Gimafonds, Zentrale Berufskommission des Maler- und Gipsergewerbes
- Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (heute Clientis BS Bank Schaffhausen)
- Museumsverein Schaffhausen
- Naturforschende Gesellschaft Schaffhausen
errichtete Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB)
Diese Stiftungsurkunde wurde am 7. Juli 2000 durch eine Neufassung ersetzt.
Art. 3 umschreibt den Stiftungszweck:
Das Gipsmuseum dient der Darstellung der Geologie des Gebietes, des Gipsabbaus sowie der Herstellung und Verwendung von
Gips, u. a. in Baugewerbe, Kunst und Landwirtschaft.
Der Zweck der Stiftung besteht in der Einrichtung und dem Betrieb des Gipsmuseums, im Sammeln von artverbundenen Werk-
zeugen und Materialien sowie in der Sanierung und Instandhaltung von Stollen im Gipsabbaugebiet «Oberwiesen» in Schleitheim.
Art. 6. … Der Vorstand kann vom Stiftungsrat an einen Ausschuss delegiert werden; die Rechte und Pflichten werden in der
Geschäftsordnung festgelegt. …
Der Geschäftsführende Ausschuss führt die laufenden Geschäfte im Rahmen des Stiftungszweckes; er führt hierüber zuhanden
des Stiftungsrates Protokoll. …
Art. 7: Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und die Kontrollstelle.
Im Stiftungsrat vertreten sind heute:
- Gemeinde Schleitheim: Gemeindepräsident und Finanzreferent (von Amtes wegen)
- Gimafonds
- Museumsverein Schaffhausen
- Naturforschende Gesellschaft
- Kanton Schaffhausen, Planungs- und Naturschutzamt
- ein Vertreter der Stifterfamilie Stamm
Der Vorstand mit momentan 7 Mitgliedern ist für den Betrieb und Unterhalt von Museum, Stollen und Umgelände, für die finanzi-
ellen Belange der Stiftung, für die Rekrutierung und Ausbildung der Museumsführer sowie für die Beziehungen zur
Geschäftsstelle des Verkehrsvereins Schleitheim-Beggingen zuständig.
Ehrenmitglied
Kurt Bollinger hat als erster Präsident des Stiftungsrates das Gipsmuseum in ausserordentlicher Weise gefördert. Durch seine
Initiative zur Restaurierung des verschütteten Bergwerkstollens (1990 bis 1992) und zur Neugestaltung der Museumsräumlichkei-
ten (1996), wurde das Gipsmuseum Schleitheim zum bestbesuchten Museum der Region. Für seine grossen Verdienste wurde Kurt
Bollinger 2004 die Ehrenmitgliedschaft im Stiftungsrat verliehen.
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Die Stiftung
1962 verkauften J. G. Stamms Erben das Land, das zum einsti-
gen Konzessionsgebiet gehörte, der Gemeinde Schleitheim.
Das Gebäude samt Museumsgut ging als Geschenk in den
Besitz der Gemeinde mit der Bitte, eine Stiftung zur Weiterfüh-
rung des Museums zu errichten. Vorerst, quasi als Nebenbe-
trieb der Gemeinde, betreuten es der Archivar der Gemeinde,
Hans Wanner, Lehrer sowie Hans Wanner, Maurer, die beide
auch Vorstandsmitglieder des Vereins für Heimatkunde waren.
Unter dem Namen
Stiftung zur Förderung des Gipsbergwerkes und
Gipsmuseums Schleitheim
besteht eine mit öffentlicher Urkunde vom 11 Mai 1992 von den
Stiftern
- Einwohnergemeinde Schleitheim
- Gipsunion AG, Holderbank AG
- Gimafonds, Zentrale Berufskommission des Maler- und Gip
sergewerbes
- Spar- und Leihkasse des Bezirks Schleitheim (heute Clientis
BS Bank Schaffhausen)
- Museumsverein Schaffhausen
- Naturforschende Gesellschaft Schaffhausen
errichtete Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. des Schweizeri-
schen Zivilgesetzbuches (ZGB)
Diese Stiftungsurkunde wurde am 7. Juli 2000 durch eine
Neufassung ersetzt.
Art. 3 umschreibt den Stiftungszweck:
Das Gipsmuseum dient der Darstellung der Geologie des
Gebietes, des Gipsabbaus sowie der Herstellung und Verwen-
dung von Gips, u. a. in Baugewerbe, Kunst und Landwirtschaft.
Der Zweck der Stiftung besteht in der Einrichtung und dem
Betrieb des Gipsmuseums, im Sammeln von artverbundenen
Werkzeugen und Materialien sowie in der Sanierung und
Instandhaltung von Stollen im Gipsabbaugebiet «Oberwiesen»
in Schleitheim.
Art. 6. … Der Vorstand kann vom Stiftungsrat an einen Aus-
schuss delegiert werden; die Rechte und Pflichten werden in
der Geschäftsordnung festgelegt. …
Der Geschäftsführende Ausschuss führt die laufenden
Geschäfte im Rahmen des Stiftungszweckes; er führt hierüber
zuhanden des Stiftungsrates Protokoll. …
Art. 7: Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und die Kon-
trollstelle.
Im Stiftungsrat vertreten sind heute:
- Gemeinde Schleitheim: Gemeindepräsident und Finanzrefe
rent (von Amtes wegen)
- Gimafonds
- Museumsverein Schaffhausen
- Naturforschende Gesellschaft
- Kanton Schaffhausen, Planungs- und Naturschutzamt
- ein Vertreter der Stifterfamilie Stamm
Der Vorstand mit momentan 7 Mitgliedern ist für den Betrieb
und Unterhalt von Museum, Stollen und Umgelände, für die
finanziellen Belange der Stiftung, für die Rekrutierung und
Ausbildung der Museumsführer sowie für die Beziehungen zur
Geschäftsstelle des Verkehrsvereins Schleitheim-Beggingen
zuständig.
Ehrenmitglied
Kurt Bollinger hat als erster Präsident des Stiftungsrates das
Gipsmuseum in ausserordentlicher Weise gefördert. Durch
seine Initiative zur Restaurierung des verschütteten Berg-
werkstollens (1990 bis 1992) und zur Neugestaltung der
Museumsräumlichkeiten (1996), wurde das Gipsmuseum
Schleitheim zum bestbesuchten Museum der Region. Für
seine grossen Verdienste wurde Kurt Bollinger 2004 die
Ehrenmitgliedschaft im Stiftungsrat verliehen.
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