Geschichte der Schweizer Täufer
Täufergeschichte
Vom Beginn bis zum Schleitheimer Bekenntnis Das Schweizer Täufertum entstand in den 1520er Jahren im Zuge der Reformation. Im Umfeld des Zürcher Reformators Huldrych Zwingli (1484-1531) macht sich Unmut breit, über den langsamen und zu wenig konsequenten Fortschritt der Reformation. In diesem Zusammenhang traten vor allem zwei Namen hervor: Konrad Grebel und Felix Mantz. Grebel, aus einer angesehenen Zürcher Familie stammend, machte keinen Hehl aus seinem Unmut über die in Zürich immer noch vorhandenen, altkirchlichen Missstände wie z.B. die Anbetung von Heiligenbildern und das zelebrieren der römischen Messe in lateinischer Sprache. Drei Themen entzündeten die Auseinandersetzung zwischen Zwingli und dem Kreis um Grebel und Mantz, was schliesslich zum Bruch führte: Die Zehntenfrage, die Bilderfrage und die Frage des Messopfers. Vollends entzweite später der Streit über die Taufe die beiden Gruppen. Während Zwingli anfänglich eingestand, dass man Kinder nicht taufen sollte, trat er bald wieder für die Kindstaufe ein. Grebel und seine Bibelkreis traten jedoch für die Erwachsenen- bzw. Glaubenstaufe ein. Am 29. Januar 1523 stimmte der Zürcher Rat anlässlich der Ersten Zürcher Disputation der reformatorischen Predigt Zwinglis zu. Seit über vier Jahren predigte Zwingli nun schon in Zürich, aber noch immer wurden täglich Messen gelesen und Heilige verehrt. Um mit diesen altgläubigen Traditionen zu brechen, traten die Vertreter der späteren Täufer vehement für die Vollendung der Reformation ein. Am 28. April 1523 heiratete in Wittikon der ehemalige Priester Wilhelm Röubli öffentlich. Zusammen mit Johannes Brötli (beide predigten später in Hallau) und Simon Stumpf bestritten sie das Recht des kirchlichen Zehnten. Im gleichen Jahr versuchten nacheinander Stumpf, Grebel und Mantz, Zwingli für eindeutige Reformen zu gewinnen. Dieser lehnte jedoch ab mit der Begründung: «Nicht die radikale Umwälzung bringt den Fortschritt, sondern das geduldige Predigen wird die Einsicht bei den Gläubigen mit der Zeit bringen, sodass sich alles von selber ergibt». Wilhelm Röubli predigt im Frühjahr 1524 gegen die Kindstaufe. In der Folge weigerten sich verschiedene Eltern, darunter auch Grebel, ihre Kinder taufen zu lassen. Am 17. Januar 1525 fand die dritte Täuferdisputation im Zürcher Rathaus statt. Die Ablehnung der Kindstaufe wurde allerdings bereits im Vorhinein vom Rat als «verirrte Meinung» bezeichnet. Grebel und Mantz wurden am 21. Januar mit einem Redeverbot belegt und die Nichtzürcher Röubli, Brötli, Hätzer und Castelberger aus der Stadt ausgewiesen. An diesem Abend traf sich die noch kleine Gemeinde im Haus von Felix Mantz zum Gebet. Einer der Anwesenden, Jörg Blaurock, ein ehemaliger katholischer Priester aus Graubünden, bat Conrad Grebel um die Taufe. Anschliessend und in der folgende Woche, liessen sich weitere taufen. Daraus entstand die erste Zürcher Täufergemeinde in Zollikon, einem Vorort von Zürich. Da diese aber starker Verfolgung ausgesetzt war, existierte sie nur bis im Mai 1525. Johann Brötli und Wilhelm Röubli zogen nach ihrer Vertreibung nach Hallau, wo sie eine erfolgreiche Täufertätigkeit in der Region ausübten. Röubli taufte an Ostern 1525 in Waldshut den Theologen Balthasar Hubmaier, unter dem sich der Ort zu einem Täuferzentrum entwickelte. Das dritte Täufergespräch am 6. bis 8. November 1525 im Grossmünster zwischen der Pfarrschaft und den Täufern brachte wiederum keine Einigung zustande. Der Rat stellte sich auf die Seite Zwinglis und beschloss die Täufer auszurotten. In Zürich nahmen die Repressalien gegen die Täufer zu: Von Geldstrafen, Kerker, Züchtigung bis Landeserweisung und Todesstrafe. Zur gleichen Zeit weilte in Zürich der ehemalige Benediktinermönch und Prior Michael Sattler aus dem Kloster St.Peter, im Schwarzwald. Da lernte er u.a. Grebel, Mantz und Blaurock kennen. Wahrscheinlich liess er sich in dieser Zeit taufen. Nach den gescheiterten Täufergesprächen wurden Grebel, Manz und Blaurock am 18. November 1525 eingekerkert und später zu lebenslanger Haft verurteilt. Am 21 März 1526 gelang ihnen, zusammen mit weiteren 11 Täufern und 7 Täuferinnen, die Flucht aus dem Hexenturm in der Zürcher Altstadt. Grebel zog darauf nach Maienfeld, wo er im darauffolgenden Jahr an der Pest starb. Blaurock kehrte nach Graubünden zurück. Später wurde er auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Am 5. Januar 1527 wurde das erste Todesurteil gegen einen Täufer vollstreckt. Felix Manz wurde in der Limmat ertränkt. Dies war das erste Todesurteil, das von der neuen, evangelischen Staatskirche, die sich kurz vorher im heissen Kampf für Glaubens- und Gewissensfreiheit eingesetzt hat, an den wehrlosen Taufgesinnten vollstreckt wurde. Michael Sattler und andere Täufer wurden im November 1525 für kurze Zeit verhaftet. Im darauffolgenden Jahr taufte er in der Region Bülach. Seine missionarische Täufertätigkeit führte Sattler in verschiedene Orte in Süddeutschland und im Elsass. Im Februar traf Sattler in Schleitheim ein. An einem geheimen Ort traf er sich mit Gleichgesinnten um über den weiteren Kurs der Täuferbewegung zu beraten. In dieser ersten Täufersynode versuchte der Pazifist Sattler die Täuferbewegung neu zu konsolidieren. Er entwarf eine Glaubensregel, die «Brüderliche Vereynigung etzlicher Kinder Gottes / sieben Artickel betreffend». Die Schleitheimer Artikel stellen die älteste Bekenntnisschrift des Täufertums dar. Sie kann als Gründungsurkunde des protestantischen Freikirchentums betrachtet werden. Quelle und «Zürcher» Bilder: Dr. phil. Urs B. Leu, Zentralbibliothek Zürich weiter nächste Seite
Huldrych Zwingli Erste Zürcher Disputation Dritte Zürcher Disputation Jörg Blaurock Balthasar Hubmaier Ertränkung Felix Manz Flucht aus dem Hexenturm
Schweizer Täufer
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Vom Beginn bis zum Schleitheimer Bekenntnis Das Schweizer Täufertum entstand in den 1520er Jahren im Zuge der Reformation. Im Umfeld des Zürcher Reformators Huldrych Zwingli (1484-1531) macht sich Unmut breit, über den langsamen und zu wenig konsequenten Fortschritt der Reformation. In diesem Zusammenhang traten vor allem zwei Namen hervor: Konrad Grebel und Felix Mantz. Grebel, aus einer angesehenen Zürcher Familie stammend, machte keinen Hehl aus seinem Unmut über die in Zürich immer noch vorhandenen, altkirchlichen Missstände wie z.B. die Anbetung von Heiligenbildern und das zelebrieren der römischen Messe in lateinischer Sprache. Drei Themen entzündeten die Auseinandersetzung zwischen Zwingli und dem Kreis um Grebel und Mantz, was schliesslich zum Bruch führte: Die Zehntenfrage, die Bilderfrage und die Frage des Messopfers. Vollends entzweite später der Streit über die Taufe die beiden Gruppen. Während Zwingli anfänglich eingestand, dass man Kinder nicht taufen sollte, trat er bald wieder für die Kindstaufe ein. Grebel und seine Bibelkreis traten jedoch für die Erwachsenen- bzw. Glaubenstaufe ein. Am 29. Januar 1523 stimmte der Zürcher Rat anlässlich der Ersten Zürcher Disputation der reformatorischen Predigt Zwinglis zu. Seit über vier Jahren predigte Zwingli nun schon in Zürich, aber noch immer wurden täglich Messen gelesen und Heilige verehrt. Um mit diesen altgläubigen Traditionen zu brechen, traten die Vertreter der späteren Täufer vehement für die Vollendung der Reformation ein. Am 28. April 1523 heiratete in Wittikon der ehemalige Priester Wilhelm Röubli öffentlich. Zusammen mit Johannes Brötli (beide predigten später in Hallau) und Simon Stumpf bestritten sie das Recht des kirchlichen Zehnten. Im gleichen Jahr versuchten nacheinander Stumpf, Grebel und Mantz, Zwingli für eindeutige Reformen zu gewinnen. Dieser lehnte jedoch ab mit der Begründung: «Nicht die radikale Umwälzung bringt den Fortschritt, sondern das geduldige Predigen wird die Einsicht bei den Gläubigen mit der Zeit bringen, sodass sich alles von selber ergibt». Wilhelm Röubli predigt im Frühjahr 1524 gegen die Kindstaufe. In der Folge weigerten sich verschiedene Eltern, darunter auch Grebel, ihre Kinder taufen zu lassen. Am 17. Januar 1525 fand die dritte Täuferdisputation im Zürcher Rathaus statt. Die Ablehnung der Kindstaufe wurde allerdings bereits im Vorhinein vom Rat als «verirrte Meinung» bezeichnet. Grebel und Mantz wurden am 21. Januar mit einem Redeverbot belegt und die Nichtzürcher Röubli, Brötli, Hätzer und Castelberger aus der Stadt ausgewiesen. An diesem Abend traf sich die noch kleine Gemeinde im Haus von Felix Mantz zum Gebet. Einer der Anwesenden, Jörg Blaurock, ein ehemaliger katholischer Priester aus Graubünden, bat Conrad Grebel um die Taufe. Anschliessend und in der folgende Woche, liessen sich weitere taufen. Daraus entstand die erste Zürcher Täufergemeinde in Zollikon, einem Vorort von Zürich. Da diese aber starker Verfolgung ausgesetzt war, existierte sie nur bis im Mai 1525. Johann Brötli und Wilhelm Röubli zogen nach ihrer Vertreibung nach Hallau, wo sie eine erfolgreiche Täufertätigkeit in der Region ausübten. Röubli taufte an Ostern 1525 in Waldshut den Theologen Balthasar Hubmaier, unter dem sich der Ort zu einem Täuferzentrum entwickelte. Das dritte Täufergespräch am 6. bis 8. November 1525 im Grossmünster zwischen der Pfarrschaft und den Täufern brachte wiederum keine Einigung zustande. Der Rat stellte sich auf die Seite Zwinglis und beschloss die Täufer auszurotten. In Zürich nahmen die Repressalien gegen die Täufer zu: Von Geldstrafen, Kerker, Züchtigung bis Landeserweisung und Todesstrafe. Zur gleichen Zeit weilte in Zürich der ehemalige Benediktinermönch und Prior Michael Sattler aus dem Kloster St.Peter, im Schwarzwald. Da lernte er u.a. Grebel, Mantz und Blaurock kennen. Wahrscheinlich liess er sich in dieser Zeit taufen. Nach den gescheiterten Täufergesprächen wurden Grebel, Manz und Blaurock am 18. November 1525 eingekerkert und später zu lebenslanger Haft verurteilt. Am 21 März 1526 gelang ihnen, zusammen mit weiteren 11 Täufern und 7 Täuferinnen, die Flucht aus dem Hexenturm in der Zürcher Altstadt. Grebel zog darauf nach Maienfeld, wo er im darauffolgenden Jahr an der Pest starb. Blaurock kehrte nach Graubünden zurück. Später wurde er auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Am 5. Januar 1527 wurde das erste Todesurteil gegen einen Täufer vollstreckt. Felix Manz wurde in der Limmat ertränkt. Dies war das erste Todesurteil, das von der neuen, evangelischen Staatskirche, die sich kurz vorher im heissen Kampf für Glaubens- und Gewissensfreiheit eingesetzt hat, an den wehrlosen Taufgesinnten vollstreckt wurde. Michael Sattler und andere Täufer wurden im November 1525 für kurze Zeit verhaftet. Im darauffolgenden Jahr taufte er in der Region Bülach. Seine missionarische Täufertätigkeit führte Sattler in verschiedene Orte in Süddeutschland und im Elsass. Im Februar traf Sattler in Schleitheim ein. An einem geheimen Ort traf er sich mit Gleichgesinnten um über den weiteren Kurs der Täuferbewegung zu beraten. In dieser ersten Täufersynode versuchte der Pazifist Sattler die Täuferbewegung neu zu konsolidieren. Er entwarf eine Glaubensregel, die «Brüderliche Vereynigung etzlicher Kinder Gottes / sieben Artickel betreffend». Die Schleitheimer Artikel stellen die älteste Bekenntnisschrift des Täufertums dar. Sie kann als Gründungsurkunde des protestantischen Freikirchentums betrachtet werden. Quelle und «Zürcher» Bilder: Dr. phil. Urs B. Leu, Zentralbibliothek Zürich weiter nächste Seite