Geschichte der Schweizer Täufer
Vom Beginn bis zum Schleitheimer Bekenntnis
Das Schweizer Täufertum entstand in den 1520er Jahren im Zuge der Reformation. Im
Umfeld des Zürcher Reformators Huldrych Zwingli (1484-1531) macht sich Unmut
breit, über den langsamen und zu wenig konsequenten Fortschritt der Reformation. In
diesem Zusammenhang traten vor allem zwei Namen hervor: Konrad Grebel und
Felix Mantz.
Grebel, aus einer angesehenen Zürcher Familie stammend, machte keinen Hehl aus
seinem Unmut über die in Zürich immer noch vorhandenen, altkirchlichen Miss-
stände wie z.B. die Anbetung von Heiligenbildern und das zelebrieren der römischen
Messe in lateinischer Sprache. Drei Themen entzündeten die Auseinandersetzung
zwischen Zwingli und dem Kreis um Grebel und Mantz, was schliesslich zum Bruch
führte: Die Zehntenfrage, die Bilderfrage und die Frage des Messopfers. Vollends ent-
zweite später der Streit über die Taufe die beiden Gruppen. Während Zwingli
anfänglich eingestand, dass man Kinder nicht taufen sollte, trat er bald wieder für die
Kindstaufe ein. Grebel und seine Bibelkreis traten jedoch für die Erwachsenen- bzw.
Glaubenstaufe ein.
Am 29. Januar 1523 stimmte der Zürcher Rat anlässlich der Ersten Zürcher Disputation
der reformatorischen Predigt Zwinglis zu. Seit über vier Jahren predigte Zwingli nun
schon in Zürich, aber noch immer wurden täglich Messen gelesen und Heilige verehrt.
Um mit diesen altgläubigen Traditionen zu brechen, traten die Vertreter der späteren
Täufer vehement für die Vollendung der Reformation ein.
Am 28. April 1523 heiratete in Wittikon der ehemalige Priester Wilhelm Röubli öffent-
lich. Zusammen mit Johannes Brötli (beide predigten später in Hallau) und Simon
Stumpf bestritten sie das Recht des kirchlichen Zehnten. Im gleichen Jahr versuchten
nacheinander Stumpf, Grebel und Mantz, Zwingli für eindeutige Reformen zu gewin-
nen. Dieser lehnte jedoch ab mit der Begründung: «Nicht die radikale Umwälzung
bringt den Fortschritt, sondern das geduldige Predigen wird die Einsicht bei den Gläu-
bigen mit der Zeit bringen, sodass sich alles von selber ergibt».
Wilhelm Röubli predigt im Frühjahr 1524 gegen die Kindstaufe. In der Folge weigerten
sich verschiedene Eltern, darunter auch Grebel, ihre Kinder taufen zu lassen.
Am 17. Januar 1525 fand die dritte Täuferdisputation im Zürcher Rathaus statt. Die
Ablehnung der Kindstaufe wurde allerdings bereits im Vorhinein vom Rat als «verirrte
Meinung» bezeichnet. Grebel und Mantz wurden am 21. Januar mit einem Redeverbot
belegt und die Nichtzürcher Röubli, Brötli, Hätzer und Castelberger aus der Stadt aus-
gewiesen. An diesem Abend traf sich die noch kleine Gemeinde im Haus von Felix
Mantz zum Gebet.
Einer der Anwesenden, Jörg Blaurock, ein ehemaliger katholischer Priester aus Grau-
bünden, bat Conrad Grebel um die Taufe. Anschliessend und in der folgende Woche,
liessen sich weitere taufen. Daraus entstand die erste Zürcher Täufergemeinde in Zol-
likon, einem Vorort von Zürich. Da diese aber starker Verfolgung ausgesetzt war,
existierte sie nur bis im Mai 1525.
Johann Brötli und Wilhelm Röubli zogen nach ihrer Vertreibung nach Hallau, wo sie
eine erfolgreiche Täufertätigkeit in der Region ausübten. Röubli taufte an Ostern 1525
in Waldshut den Theologen Balthasar Hubmaier, unter dem sich der Ort zu einem
Täuferzentrum entwickelte.
Das dritte Täufergespräch am 6. bis 8. November 1525 im Grossmünster zwischen der
Pfarrschaft und den Täufern brachte wiederum keine Einigung zustande. Der Rat
stellte sich auf die Seite Zwinglis und beschloss die Täufer auszurotten. In Zürich nah-
men die Repressalien gegen die Täufer zu: Von Geldstrafen, Kerker, Züchtigung bis
Landeserweisung und Todesstrafe. Zur gleichen Zeit weilte in Zürich der ehemalige
Benediktinermönch und Prior Michael Sattler aus dem Kloster St.Peter, im Schwarz-
wald. Da lernte er u.a. Grebel, Mantz und Blaurock kennen. Wahrscheinlich liess er
sich in dieser Zeit taufen. Nach den gescheiterten Täufergesprächen wurden Grebel,
Manz und Blaurock am 18. November 1525 eingekerkert und später zu lebenslanger
Haft verurteilt. Am 21 März 1526 gelang ihnen, zusammen mit weiteren 11 Täufern und
7 Täuferinnen, die Flucht aus dem Hexenturm in der Zürcher Altstadt.
Grebel zog darauf nach Maienfeld, wo er im darauffolgenden Jahr an der Pest starb.
Blaurock kehrte nach Graubünden zurück. Später wurde er auf dem Scheiterhaufen
verbrannt. Am 5. Januar 1527 wurde das erste Todesurteil gegen einen Täufer voll-
streckt. Felix Manz wurde in der Limmat ertränkt. Dies war das erste Todesurteil, das
von der neuen, evangelischen Staatskirche, die sich kurz vorher im heissen Kampf für
Glaubens- und Gewissensfreiheit eingesetzt hat, an den wehrlosen Taufgesinnten voll-
streckt wurde.
Michael Sattler und andere Täufer wurden im November 1525 für kurze Zeit verhaftet.
Im darauffolgenden Jahr taufte er in der Region Bülach. Seine missionarische Täufertä-
tigkeit führte Sattler in verschiedene Orte in Süddeutschland und im Elsass. Im
Februar traf Sattler in Schleitheim ein. An einem geheimen Ort traf er sich mit Gleich-
gesinnten um über den weiteren Kurs der Täuferbewegung zu beraten. In dieser
ersten Täufersynode versuchte der Pazifist Sattler die Täuferbewegung neu zu konsoli-
dieren. Er entwarf eine Glaubensregel, die «Brüderliche Vereynigung etzlicher Kinder
Gottes / sieben Artickel betreffend». Die Schleitheimer Artikel stellen die älteste
Bekenntnisschrift des Täufertums dar. Sie kann als Gründungsurkunde des protestan-
tischen Freikirchentums betrachtet werden.
Quelle und «Zürcher» Bilder: Dr. phil. Urs B. Leu, Zentralbibliothek Zürich
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