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Vom Beginn bis zum Schleitheimer Bekenntnis
Das Schweizer Täufertum entstand in den 1520er Jahren im
Zuge der Reformation. Im Umfeld des Zürcher Reformators Huldrych Zwingli
(1484-1531) macht sich Unmut breit, über den langsamen und zu wenig
konsequenten Fortschritt der Reformation. In diesem Zusammenhang traten vor
allem zwei Namen hervor: Konrad Grebel
und Felix Mantz.
Grebel, aus einer angesehenen Zürcher Familie stammend,
machte keinen Hehl aus seinem Unmut über die
in Zürich immer noch vorhandenen
altkirchlichen Missstände wie
z.B. die Anbetung von Heiligenbildern und das zelebrieren der römischen
Messe in lateinischer Sprache. Drei Themen entzündete die Auseinandersetzung
zwischen Zwingli und dem Kreis um Grebel und Mantz:, was schliesslich zum Bruch
führte: Die Zehntenfrage, die Bilderfrage und die Frage des Messopfers. Vollends
entzweite später der Streit über die
Taufe die beiden Gruppen. Während Zwingli anfänglich eingestand , dass man
Kinder nicht taufen sollte, trat er bald wieder für die Kindstaufe ein. Grebel
und seine Bibelkreis traten jedoch für die Erwachsenen- bzw. Glaubenstaufe ein.
Am 29. Januar 1523 stimmte der Zürcher Rat anlässlich der Ersten Zürcher
Disputation der reformatorischen
Predigt Zwinglis zu. Seit über vier Jahren predigte Zwingli nun schon in
Zürich, aber noch immer wurden täglich Messen gelesen und Heilige verehrt. Um mit diesen altgläubigen Traditionen zu brechen, traten
die Vertreter der späteren Täufer vehement für die Vollendung der Reformation
ein.
Am 28. April 1523 heiratete in Wittikon der ehemalige Priester Wilhelm
Röubli öffentlich. Zusammen mit Johannes Brötli ( beide predigten später in Hallau) und Simon Stumpf bestritten
sie das Recht des kirchlichen Zehnten. Im gleichen Jahr versuchten nacheinander
Stumpf, Grebel und Mantz, Zwingli für
eindeutige Reformen zu gewinnen. Dieser lehnte jedoch ab mit der Begründung: "Nicht die radikale
Umwälzung bringt den Fortschritt, sondern das geduldige Predigen wird die
Einsicht bei den Gläubigen mit der Zeit bringen, sodass sich alles von selber
ergibt":
Wilhelm Röubli predigt im Frühjahr 1524 gegen die
Kindstaufe. In der Folge weigerten sich verschiedene Eltern, darunter auch
Grebel, ihre Kinder taufen zu lassen.
Am 17. Januar 1525 fand die dritte Täuferdisputation im
Zürcher Rathaus statt. Die Ablehnung der Kindtaufe wurde allerdings bereits im
Vorhinein vom Rat als „verirrte Meinung“ bezeichnet. Grebel und Mantz wurden am
21. Januar mit einem Redeverbot belegt und die Nichtzürcher Röubli, Brötli, Hätzer
und Castelberger aus der Stadt
ausgewiesen. An diesem Abend traf sich die noch kleine Gemeinde im Haus von
Felix Mantz zum Gebet.
Einer der Anwesenden, Jörg Blaurock, ein ehemaliger
katholischer Priester aus Graubünden, bat Conrad Grebel um die Taufe. Anschliessend
und in der folgende Woche, liessen sich weitere taufen. Daraus entstand die
erste Zürcher Täufergemeinde in Zollikon, einem Vorort von Zürich. Da diese
aber starker Verfolgung ausgesetzt war, existierte sie nur bis im Mai 1525.
Johann Brötli und Wilhelm Röubli zogen nach ihrer
Vertreibung nach Hallau, wo sie eine erfolgreiche Täufertätigkeit in der Region
ausübten. Röubli taufte an Ostern 1525 in Waldshut den Theologen Balthasar
Hubmeier, unter dem sich der Ort zu einem Täuferzentrum entwickelte.
Das dritte
Täufergespräch am 6. bis 8. November 1525 im Grossmünster zwischen der
Pfarrschaft und den Täufern brachte wiederum keine Einigung zustande. Der Ratstellte sich auf die Seite Zwinglis und beschloss die Täufer auszurotten. In Zürich nahmen die Repressalien gegen die Täufer zu: Von
Geldstrafen, Kerker, Züchtigung bis Landeserweisung und Todesstrafe. Zur
gleichen Zeit weilte in Zürich der ehemalige Benediktinermönch und Prior
Michael Sattler aus dem Kloster St.Peter, im Schwarzwald. Da
lernte er u.a.
Grebel, Mantz und Blaurock kennen. Wahrscheinlich liess er sich in dieser Zeit
taufen. Nach den gescheiterten Täufergesprächen wurden Grebel, Manz und
Blaurock am 18. November 1525 eingekerkert und später zu lebenslanger Haft
verurteilt. Am 21 März 1526 gelang ihnen, zusammen mit weiteren 11 Täufern und
7 Täuferinnen, die Flucht aus dem Hexenturm in der Zürcher Altstadt.
Grebel zog
darauf nach Maienfeld, wo er im darauffolgenden Jahr an der Pest starb.
Blaurock kehrte nach Graubünden zurück. Später wurde er auf dem Scheiterhaufen
verbrannt. Am 5. Januar 1527 wurde das erste Todesurteil gegen einen Täufer
vollstreckt. Felix Manz wurde in der Limmat ertränkt. Dies war das erste
Todesurteil, das von der neuen, evangelischen Staatskirche, die sich kurz vorher
im heissen Kampf für Glaubens- und Gewissensfreiheit eingesetzt hat, an den
wehrlosen Taufgesinnten vollstreckt wurde.
Michael Sattler und andere Täufer wurden im November 1525
für kurze Zeit verhaftet. Im drauffolgenden Jahr taufte er in der Region Bülach.
Seine missionarische Täufertätigkeit führte Sattler in verschiedene Orte in
Süddeutschland und im Elsass. Im Februar traf Sattler in Schleitheim ein. An
einem geheimen Ort traf er sich mit Gleichgesinnten um über den weiteren Kurs
der Täuferbewegung zu beraten. In dieser ersten Täufersynode versuchte der
Pazifist Sattler die Täuferbewegung neu zu konsolidieren. Er entwarf eine
Glaubensregel, die „Brüderliche Vereynigung etzlicher Kinder Gottes / sieben
Artickel betreffend. Die Schleitheimer Artikel stellen die älteste
Bekenntnisschrift des Täufertums dar. Sie kann als Gründungsurkunde des
protestantischen Freikirchentums betrachtet werden.
Ouelle und "Zürcher"
Bilder: Dr. phil. Urs B. Leu, Zentralbibliothek Zürich
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